Fenster Förderung Augsburg 2026 – Zuschüsse für Fenster & Haustüren
Fenster Förderung Augsburg: Zuschüsse prüfen und Antrag richtig stellen
Der Austausch alter Fenster in Augsburg und Haustüren in Augsburg verbessert die energetische Qualität des Gebäudes und kann im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen gefördert werden.
Für Eigentümer im Raum Augsburg gilt aktuell:
- 15 % Grundförderung für förderfähige Kosten
- bei einer Wohneinheit bis 30.000 € förderfähige Kosten
- mit iSFP höhere Kostenobergrenze und zusätzlicher Bonus möglich
Wichtig:
Der iSFP-Bonus bedeutet nicht mehr automatisch 20 % Förderung auf die gesamte Maßnahme. Entscheidend sind Investitionshöhe, Gebäude und die geltenden Förderbedingungen.
Förderung berechnen: Förderrechner
Ob einzelne Fenster, eine neue Haustür oder eine größere Fenstersanierung:
Wir prüfen gemeinsam, welche Ausführung für Ihr Gebäude sinnvoll und technisch förderfähig ist.
Weitere Informationen und die genaue Berechnung der möglichen Förderung erhalten Sie bei unserem Förderpartner.
So läuft es bei E.D.A.
in Augsburg ab
Projekt klären
Fenster, Haustür oder Schiebetür – wir besprechen Umfang, Anforderungen und gewünschte Ausstattung.
Technik & Förderfähigkeit prüfen
Wir berücksichtigen die erforderlichen U- und Uw-Werte und stellen die technischen Angaben für die weitere Förderabwicklung bereit.
Antrag richtig timen
Förderantrag und Beauftragung müssen korrekt aufeinander abgestimmt werden. Deshalb sollte die Förderung bereits vor Beginn der Arbeiten geklärt sein.
Komplettservice
Aufmaß, Angebot, Demontage und fachgerechte Montage erhalten Sie bei E.D.A. aus einer Hand – ausgeführt durch unser eigenes Montageteam.
Unterlagen & Abwicklung
Auf Wunsch erfolgt die Förderabwicklung gemeinsam mit unserem Energieeffizienz-Experten – von den technischen Nachweisen bis zur abschließenden Dokumentation.
Warum Förderungen Probleme machen können
- Antrag und Auftrag falsch abgestimmt
- technische Mindestwerte nicht eingehalten
- erforderliche Nachweise fehlen
- Angaben im Angebot nicht ausreichend
Deshalb berücksichtigen wir die Förderanforderungen bereits bei der Planung Ihres Fenstertauschs.
Warum sich energetische Sanierung lohnt
- Energieeffizienz: Moderne Fenster und Haustüren reduzieren Wärmeverluste über die Gebäudehülle.
- Komfort: Weniger Zugluft, bessere Wärmedämmung und auf Wunsch verbesserter Schallschutz.
- Werterhalt: Eine fachgerechte energetische Modernisierung verbessert die Qualität der Immobilie.
- Sicherheit: Fenster und Türen können mit erhöhtem Einbruchschutz ausgestattet werden.
- Förderung: Für förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle sind aktuell 15 % Grundförderung möglich.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen
Welche Förderung gibt es 2026 für neue Fenster in Augsburg?
Für förderfähige Fenster und Haustüren beträgt die Grundförderung aktuell 15 %. Bei einer Wohneinheit können ohne iSFP bis zu 30.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Mit einem passenden individuellen Sanierungsfahrplan kann sich die Kostenobergrenze erhöhen und für den darüberliegenden Kostenanteil ein zusätzlicher iSFP-Bonus möglich sein.
Welche technischen Voraussetzungen müssen Fenster erfüllen?
Bei üblichen Fassadenfenstern darf der Uw-Wert für die Förderung in der Regel höchstens 0,95 W/(m²K) betragen. Entscheidend ist der Wert des gesamten Fensters aus Rahmen und Verglasung – nicht nur der Ug-Wert des Glases.
Wie funktioniert der iSFP-Bonus seit der Änderung 2026?
Bei einer Wohneinheit erhöht ein geeigneter individueller Sanierungsfahrplan die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 € auf bis zu 60.000 €. Der zusätzliche Bonus von 5 Prozentpunkten wird jedoch nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb der Grenze von 30.000 € angewendet.
Brauche ich für die Förderung einen Energieeffizienz-Experten?
Ja. Für die Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle wird ein Energieeffizienz-Experte benötigt. Er prüft die technischen Voraussetzungen und erstellt die erforderlichen technischen Nachweise für den Förderantrag.
Wann muss die Förderung beantragt werden?
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits vorher geschlossen werden, wenn er eine entsprechende aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält.