Fenster Förderung Augsburg 2026 – Zuschüsse für Fenster & Haustüren

Neue Fenster und Haustüren können weiterhin staatlich gefördert werden. Wir achten bereits bei Angebot und Planung darauf, dass die technischen Voraussetzungen stimmen und die notwendigen Angaben für den Förderantrag vorhanden sind.

Fenster Förderung Augsburg: Zuschüsse prüfen und Antrag richtig stellen

Der Austausch alter Fenster in Augsburg und Haustüren in Augsburg verbessert die energetische Qualität des Gebäudes und kann im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen gefördert werden.

Für Eigentümer im Raum Augsburg gilt aktuell:

  • 15 % Grundförderung für förderfähige Kosten
  • bei einer Wohneinheit bis 30.000 € förderfähige Kosten
  • mit iSFP höhere Kostenobergrenze und zusätzlicher Bonus möglich

Wichtig:
Der iSFP-Bonus bedeutet nicht mehr automatisch 20 % Förderung auf die gesamte Maßnahme. Entscheidend sind Investitionshöhe, Gebäude und die geltenden Förderbedingungen.

Förderung berechnen: Förderrechner ​

Ob einzelne Fenster, eine neue Haustür oder eine größere Fenstersanierung:

Wir prüfen gemeinsam, welche Ausführung für Ihr Gebäude sinnvoll und technisch förderfähig ist.

Weitere Informationen und die genaue Berechnung der möglichen Förderung erhalten Sie bei unserem Förderpartner.

So läuft es bei E.D.A.
in Augsburg ab

Projekt klären

Fenster, Haustür oder Schiebetür – wir besprechen Umfang, Anforderungen und gewünschte Ausstattung.

Technik & Förderfähigkeit prüfen

Wir berücksichtigen die erforderlichen U- und Uw-Werte und stellen die technischen Angaben für die weitere Förderabwicklung bereit.

Antrag richtig timen

Förderantrag und Beauftragung müssen korrekt aufeinander abgestimmt werden. Deshalb sollte die Förderung bereits vor Beginn der Arbeiten geklärt sein.

Komplettservice

Aufmaß, Angebot, Demontage und fachgerechte Montage erhalten Sie bei E.D.A. aus einer Hand – ausgeführt durch unser eigenes Montageteam.

Unterlagen & Abwicklung

Auf Wunsch erfolgt die Förderabwicklung gemeinsam mit unserem Energieeffizienz-Experten – von den technischen Nachweisen bis zur abschließenden Dokumentation.

Fenster Förderung 2026 Augsburg – Angebotsdokument mit BAFA Zuschuss, iSFP Bonus und Planung für Fensteraustausch

Warum Förderungen Probleme machen können

  • Antrag und Auftrag falsch abgestimmt
  • technische Mindestwerte nicht eingehalten
  • erforderliche Nachweise fehlen
  • Angaben im Angebot nicht ausreichend

Deshalb berücksichtigen wir die Förderanforderungen bereits bei der Planung Ihres Fenstertauschs.

Warum sich energetische Sanierung lohnt

  • Energieeffizienz: Moderne Fenster und Haustüren reduzieren Wärmeverluste über die Gebäudehülle.
  • Komfort: Weniger Zugluft, bessere Wärmedämmung und auf Wunsch verbesserter Schallschutz.
  • Werterhalt: Eine fachgerechte energetische Modernisierung verbessert die Qualität der Immobilie.
  • Sicherheit: Fenster und Türen können mit erhöhtem Einbruchschutz ausgestattet werden.
  • Förderung: Für förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle sind aktuell 15 % Grundförderung möglich.
Energetische Sanierung Fenster Augsburg – zufriedener Hausbesitzer in hellem Wohnraum nach Modernisierung

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen

Welche Förderung gibt es 2026 für neue Fenster in Augsburg?

Für förderfähige Fenster und Haustüren beträgt die Grundförderung aktuell 15 %. Bei einer Wohneinheit können ohne iSFP bis zu 30.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Mit einem passenden individuellen Sanierungsfahrplan kann sich die Kostenobergrenze erhöhen und für den darüberliegenden Kostenanteil ein zusätzlicher iSFP-Bonus möglich sein.

Bei üblichen Fassadenfenstern darf der Uw-Wert für die Förderung in der Regel höchstens 0,95 W/(m²K) betragen. Entscheidend ist der Wert des gesamten Fensters aus Rahmen und Verglasung – nicht nur der Ug-Wert des Glases. 

Bei einer Wohneinheit erhöht ein geeigneter individueller Sanierungsfahrplan die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 € auf bis zu 60.000 €. Der zusätzliche Bonus von 5 Prozentpunkten wird jedoch nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb der Grenze von 30.000 € angewendet.

Ja. Für die Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle wird ein Energieeffizienz-Experte benötigt. Er prüft die technischen Voraussetzungen und erstellt die erforderlichen technischen Nachweise für den Förderantrag.

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits vorher geschlossen werden, wenn er eine entsprechende aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält.